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Offener Brief bzgl. des geplanten Abschiebeterminals am Flughafen München – Konsequenter Schutz der Menschenrechte von LSBTIQ*- Geflüchteten und Wahrung völkerrechtlicher Schutzpflichten

Offener Brief

An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München, Herrn Dominik Krause, sowie an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Flughafen München GmbH (FMG)

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Krause,
sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrats,

 

der SUB e. V. – Schwul-Queeres Zentrum München und LesCommunity e.V. fordert Sie nachdrücklich auf, dem Bau und der Finanzierung des geplanten Abschiebeterminals am Flughafen München im Aufsichtsrat die Zustimmung zu verweigern.

 

Wir begrüßen die ausdrückliche Ankündigung von Oberbürgermeister Dominik Krause, gegen dieses Vorhaben zu stimmen. Als Aufsichtsrat eines Unternehmens, das sich in öffentlicher Hand befindet (Freistaat Bayern, Bundesrepublik Deutschland und Landeshauptstadt München), tragen Sie eine direkte Mitverantwortung dafür, dass die Infrastruktur des Flughafens nicht für Zwecke genutzt wird, die im Widerspruch zu menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Standards stehen.

 

Als staatlich anerkannte und in der täglichen Praxis verankerte Fachträger begleiten wir seit vielen Jahren LSBTIQ*-Geflüchtete. Die Realität dieser Menschen zeichnet sich durch spezifische, hochgradig vulnerable Fluchtbiografien aus. Unsere Klient*innen fliehen vor:

 

  • Staatlicher und systemischer Verfolgung: Kriminalisierung von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit in Herkunftsländern.
  • Schweren Menschenrechtsverletzungen: Folter, willkürlicher Inhaftierung und gezielter sexualisierter Gewalt durch staatliche und nicht-staatliche Akteure.
  • Gesellschaftlicher Gewalt: Zwangsverheiratungen, sogenannten „Ehrenmorden“ und der Durchführung psychisch und physisch zerstörerischer „Konversionsmaßnahmen“.

 

Für diesen Personenkreis stellt eine Abschiebung keine reguläre Rückführung dar. Sie bedeutet die konkrete und messbare Gefahr für Leib, Leben und die persönliche Freiheit oder zwingt die Betroffenen in ein dauerhaftes, traumatisierendes Leben in der Illegalität und Verleugnung.

 

Aus unserer fachlichen Perspektive weisen wir auf folgende konkrete Problemfelder hin:

 

1. Verstoß gegen das Refoulement-Verbot und völkerrechtliche Pflichten

Das völkerrechtliche Refoulement-Verbot (Verbot der Abschiebung in Folterstaaten nach Art. 3 EMRK und der Genfer Flüchtlingskonvention) verlangt eine lückenlose Einzelfallprüfung. Das geplante Terminal zielt jedoch auf hohen Durchsatz ausgelegte Abfertigung ab. Bei einer Kapazität von bis zu 100 Abschiebungen pro Tag ist eine sorgfältige, qualifizierte Prüfung individueller Nachfluchtgründe oder plötzlicher Lageänderungen im Herkunftsland faktisch nicht mehr gewährleistet. Das Risiko von Fehlentscheidungen und damit einhergehenden schweren Menschenrechtsverletzungen steigt exponentiell.

 

2. Systemische Ausgrenzung aus dem Rechtssystem und Abschiebungshaft

Die geplante Zusammenfassung von Ausreise- und Abschiebungsinfrastruktur direkt auf dem Flughafengelände isoliert Geflüchtete von der Zivilgesellschaft. Der Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, psychosozialer Unterstützung durch Fachverbände und die Kontaktaufnahme zu spezialisierten Beratungsstellen wie dem SUB e. V. werden durch restriktive Zugangskontrollen und die räumliche Trennung massiv erschwert oder unmöglich gemacht. Dies hebelt das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren aus.

 

3. Destruktive Auswirkungen auf Integration und Gesundheit

Bereits die Existenz und der forcierte Ausbau einer solchen Infrastruktur entfalten eine schädigende Vorwirkung. In unserer Beratung erleben wir, dass die permanente Angst vor einer unvorhergesehenen, beschleunigten Abschiebung zu schweren psychischen Dekompensationen und Retraumatisierungen führt. Die Verunsicherung bewirkt, dass schutzbedürftige LSBTIQ*-Geflüchtete aus Angst vor behördlicher Erfassung notwendige medizinische Behandlungen abbrechen, psychotherapeutische Hilfe meiden und aus stabilen Bildungs- und Arbeitsverhältnissen gedrängt werden. Dies konterkariert jegliche kommunale Integrationsarbeit der Landeshauptstadt München.

 

4. Institutionalisierung eines diskriminierenden Vollzugs

Das Terminal ist keine neutrale Logistikmaßnahme. Es ist das bauliche Fundament für eine verschärfte Abschiebungspraxis, die vulnerable Gruppen systematisch benachteiligt. Da LSBTIQ*-Fluchtgründe in Asylverfahren ohnehin oft eine sehr hohe Hürde an die Beweisführung stellen, führt die Beschleunigung und Massenabwicklung in einem Spezialterminal dazu, dass diese sensiblen Fluchtursachen im Verfahren schlichtweg übersehen oder übergangen werden.

 

Der Flughafen München darf nicht zum Drehkreuz für die systematische Verletzung von Menschenrechten und die Gefährdung schutzbedürftiger Minderheiten werden. Wir fordern die Mitglieder des Aufsichtsrats daher auf, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden, die ökonomischen und logistischen Interessen der Flughafen München GmbH hinter den Schutz von Menschenleben zurückzustellen und dem Bau des Abschiebeterminals folgerichtig die Zustimmung zu versagen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

SUB e.V. – Schwul-Queeres Zentrum München &
LesCommunity e.V. München